Schutz von Kindern und Jugendlichen

A. Einordnung dieses Schutzkonzeptes


Die Legionäre Christi und das Regnum Christi verurteilen jegliche Form von Missbrauch und Gewalt und gehen entschieden dagegen vor. Erzähl anderen davon! 

B. Pastorales Leitbild und Wertevorstellung

C. Was ist sexuelle Gewalt oder sexueller Missbrauch?

D. Was bedeutet Prävention?

Prävention vor sexueller Gewalt oder Missbrauch bedeutet das Ergreifen all jener Maßnahmen, die das ApostelHaus für Minderjährige zu einem sicheren Ort machen. 

Dazu gehören die Bewusstseinsschaffung der Verantwortlichen, sowie konkrete Handlungsanweisungen, angepasst an die örtlichen Gegebenheiten. 

Wir gewährleisten eine Kultur der Prävention im ApostelHaus, indem wir die Schulung der entsprechenden Verantwortungsträger sicherstellen, die Vorgaben veröffentlichen, deren Umsetzung prüfen und mögliches Fehlverhalten offen ansprechen und melden.

E. Spezifische präventive Maßnahmen für das ApostelHaus Alzgern  

Ergänzend zu den Vorgaben der PrävO RC/LC, sowie dem „Verhaltenskodex des ECYD und der RC-Jugendarbeit“, bzw. zu den Vorgaben anderer Träger und Vereine bei deren etwaigen Veranstaltungen im ApostelHaus, gelten folgende Regeln, um das ApostelHaus zu einem sicheren Ort für Minderjährige zu machen:


Bereiche im ApostelHaus

 

Jugendschutzgesetz

 

Umgang mit Kindern und Jugendlichen und Übernachtung

a. Jegliche körperliche Züchtigung, wie Schläge oder andere Formen physischer Gewalt.

b. Sie zu beschämen, zu demütigen, herabzusetzen, zu entwürdigen oder sie anderen Formen psychischer Gewalt auszusetzten.

c. Alle Formen physisch oder sexuell provozierender Sprache, Gebärden und Handlungen.

d. Jede Form der gewalttätigen oder ausbeuterischen Beziehungen zu Kindern oder Jugendlichen auszuüben oder untereinander zu dulden.

e. Ihnen bei persönlichen Tätigkeiten zu helfen, die sie allein erledigen können, z.B. sich waschen, anziehen, zur Toilette gehen usw.

f. Aktivitäten stillschweigend zu gestatten oder gar daran teilzunehmen, bei denen das Verhalten des Kindes oder des Jugendlichen möglicherweise zu gewalttätigen oder illegalen Handlungen führt.

g. Einzelne Kinder oder Jugendliche zu bevorzugen, z.B. mittels Geschenken, Zuwendung, Geld, usw.

 

F. Vorgehen im Verdachtsfall 


[1] PrävO RC/LC, §15

[2] PrävO RC/LC, §16

[3] Cf. PrävO RC/LC, §19

G. Bekanntmachung

Das Schutzkonzept für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im ApostelHaus Alzgern muss im Gebäude an zentraler Stelle ausgehangen werden und ist von der Leitung des ApostelHauses den Verantwortlichen von Veranstaltungen mit Minderjährigen im Vorfeld ihrer ersten Aktivität auszuhändigen.

H. Ansprechpartner

Präventionsbeauftragter für die Ordensprovinz:
Karl-Olaf Bergmann; Kieshecker Weg 240; 40468 Düsseldorf
E-Mail: kobergmann@arcol.org; Telefon: +49 (0) 211 175404-22

Externer Ansprechpartner:
Ansgar Kesting; Erna-Scheffler-Straße 2; 51103 Köln
E-Mail: ansgar.kesting@malteser.org; Telefon: +49 (0) 151 62443266

Lokaler Ansprechpartner:
Josef Weidmann, Feichten,
E-Mail: josef@weidmann.net; Telefon: +49 (0) 8623 6605072